Männerwelten-Frauenwelten (402057) * back | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bildung: Selektionsmechanismus und „weibliche Arbeitswelt“
„Beinahe selbstverständlich gilt der Beruf der Lehrerin als „Frauenberuf“ – ungeachtet der Tatsache, dass Lehrerinnen im
allgemeinbildenden Schulwesen erst
nach langen Kämpfen annähernd gleichberechtigt Fuß fassen konnten“[2] Der Bereich Bildung ist in Verbindung mit der Frage nach geschlechtsspezifischen Zuweisungen in der Arbeitswelt und nach geschlechtsegregierenden und -hierarchisierenden Strukturen und Funktionen von zweifacher Bedeutung. Einmal, weil Bildung eine unverzichtbare Vorraussetzung für den Einstieg in die (qualifizierte) Arbeitswelt darstellt. Zum anderen, weil Bildung selbst ein Teilbereich dieser (qualifizierten) Arbeitswelt ist. Wie das Eingangszitat beschreibt, ist die „annähernde Gleichberechtigung“ der modernen Frauen im allgemeinbildenden Schulwesen das Ergebnis langer und intensiver Kämpfe der Frauen vergangener Generationen. Für die Frage nach geschlechtsspezifischen Zuweisungen in der Ausbildungs- und Arbeitswelt Bildung wäre eine Betrachtung dieser Kämpfe von erheblichem Interesse, aber das würde den Rahmen der vorliegenden Arbeit sprengen. Sie beschränkt sich darauf, einen Überblick auf die momentane Situation in Österreich zu geben, und streift nur ganz die allgemeine Geschichte des österreichischen Bildungssystems. Dann soll die Frage beantwortet werden, wie diese „annähernde Gleichberechtigung“ im gegenwärtigen Bildungswesen empirisch messbar aussieht. Die offizielle Geschichte der Mädchenbildung wird im nur Anhang dargestellt, um den Aspekt der „zeitlichen Verzögerung etwas zu erläutern. (4.)1 Aufbau und Geschichte des österreichischen
Bildungssystems Das österreichische Bildungswesen wird grundsätzlich in drei Abschnitte eingeteilt: · Grundschule oder Primarbereich, · Sekundarbereich I bzw. Sekundarbereich-Unterstufe und Sekundarbereich II bzw. Sekundarbereich-Oberstufe, · sowie Postsekundarbereich (nicht-universitärer und universitärer Bereich). Daneben gibt es noch den Bereich der Erwachsenenbildung, der wiederum in einen schulischen Bereich „Zweiter Bildungsweg“ und in einen viel umfangreicheren außerschulischen und -universitären Bereich zu unterteilen ist. Letzterer setzt sich aus einer Reihe von Einrichtungen Erwachsenenbildung zusammen – sei es von Parteien, Verbänden, Körperschaften, Kirchen, Kommunen - die in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt werden. Die allgemeinen Meilensteine in der Geschichte der österreichischen Schulen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Unterricht, Wissenschaft und Kultur verkürzt und geschlechtsneutral so umrissen:
Tabelle 1 nach der Quelle: Homepage des Ministeriums „bm:bwk“, URL: http://www.bmbwk.gv.at/ “Die
Rechtsgrundlagen für das gesamte gegenwärtige Schulwesen bildet das
Schulgesetzwerk von 1962. Dabei wurde der Schulgesetzgebung eine besondere
Stellung eingeräumt, sodass Änderungen bestimmter wesentlicher Schulgesetze
einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat bedürfen.“ (So heißt es auf der
Homepage weiter) Die öffentlich zugänglichen, seit 1975 grundsätzlich
koedukativ geführten Schulen unterliegen also einer bundeseinheitlichen
Gesetzgebung. Das österreichische Kind besucht zuerst vier Jahre lang die
Grundschule, danach vier Jahre Hauptschule bzw. eine allgemeinbildende höhere
Schule oder einen der diversen Schulversuche der Sekundarstufe.
Hauptschulabsolventen können nach einer einjährigen Polytechnischen Schule
in einer dualen Ausbildung einen
Lehrberuf erlernen oder eine berufsbildende
mittlere oder höhere Schule bzw. eine allgemeinbildende höhere Schule
(Oberstufengymnasium) besuchen. Kinder mit einem besonderen
Förderbedarf können verschiedene Sonderschulen besuchen oder in
anderen Schulformen integriert werden. Höhere berufsbildenden oder
allgemeinbildende Schulen schließen mit der Reifeprüfung ab, die zu einem
Hochschul- oder Universitätsstudium qualifizieren. Der Wechsel des Schultyps
ist grundsätzlich möglich. Und ein „System von Sonderformen
berufsbildender Schulen“ ermöglicht auch außerhalb der höheren Schulen
die Ablegung der Reifeprüfung. Eine Reihe von Schulen mit speziellen
Schwerpunkten in wirtschaftlicher, sozialer, technischer oder auch
sprachlicher Richtung bieten viele Spezialisierungsmöglichkeiten. Darüber
hinaus unterrichten ca. 190 österreichische Lehrer/innen an Österreichischen
Schulen im Ausland (Istanbul, Guatemala City, Budapest und Prag sowie an
bilingualen Schulen in Ungarn, Tschechien und der Slowakei) oder an
Internationalen Schulen im Ausland mit deutscher Unterrichtssprache. Die Ausbildung der österreichischen Lehrer/innen an den Volks-, Haupt- und Sonderschulen erfolgt an den Pädagogischen Akademien, die Ausbildung der Lehrer/innen an den mittleren und höheren Schulen für die allgemein bildenden und berufsbildenden-fachtheoretischen Gegenstände großteils an den Universitäten, für die berufsbildenden-fachpraktischen Gegenstände an den Berufspädagogischen Akademien. Der Bereich der Lehrer- und Erzieherbildung umfasst auch die Bildungsanstalten für Kindergarten- und Sozialpädagogik und das Kolleg für Sozialpädagogik. Die Lehrerfortbildung erfolgt für Lehrer/innen aller unterschiedlicher Schultypen an den Pädagogischen Instituten in den Bundesländern. Im postsekundären Bereich
stehen in Wien neun, in Graz, Linz und Salzburg je drei, in Innsbruck,
Klagenfurt, Krems, Leoben und St. Pölten je eine Universität oder künstlerische
Hochschule zur Verfügung. Neben diesen herkömmlichen Einrichtungen installierte der österreichische Nationalrat im
Mai 1993 die Möglichkeit von Fachhochschullehrgängen, „mit dem
Ziel, die Hochschulbildung in Österreich auf eine breitere Basis zu stellen
und eine Harmonisierung des österreichischen Bildungssystems mit jenen der
EU-Staaten zu erreichen“. Zur Zeit (im Studienjahr 2001/2002) werden 92
Fachhochschul-Studiengänge an 22 Orten angeboten, weitere sind in Planung. Auffallend ist, dass sich das österreichische Bildungswesen im Schuljahr 2001/2002 in einer bisher noch nie da gewesenen Vielfalt zeigt und dass sich die Bildungspalette gerade im vergangenen Jahrzehnt mit den Fachhochschulen und neuen Schwerpunkten zum Internet- und Telekommunikations-Wesen verbreiterte. Darüber hinaus wurde mit der Berufsreifeprüfung eine neue Zugangsmöglichkeiten zur Hochschulbildung erschlossen. Daraus wird ersichtlich, dass das Bildungswesen ein dynamischer und boomender Sektor ist. Andrerseits ist die gegenwärtige Situation geprägt von budgetsanierungsbedingten Einsparungsmaßnahmen, die auch am Bildungssektor zu vielbeklagten Kürzungen führen, sowie zu einer von manchen Betroffenen kritisierten, eher sehr engen Orientierung des Bildungswesens an der Wirtschaft und ihren Wünschen und finanziellen Beteiligungen. Dies alles macht nun die Frage nach geschlechtsspezifischen
Unterschieden und geschlechtshierarchisierenden Zuweisungen in diesem
Bildungswesen sehr spannend. Wie ist also die empirisch messbare
Situation gegenwärtig tatsächlich? (4.)2 Der
Frauenanteil der Schülerinnen und
Studentinnen - die (Aus)Bildung Wie die Tabelle 2 zeigt, sind Mädchen im Regelschulwesen, zu dem auch die Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung gehören, recht unterschiedlich verteilt. Liegt der weibliche Anteil an der Gesamtschülerzahl (1.207.818) bei 48 %, so gibt es doch in bestimmten Schultypen eindeutige Abweichungen vom Durchschnitt zugunsten jeweils eines der beiden Geschlechter. So ist der männliche Anteil bei den Sonderschulen und Sonderschulklassen, den Polytechnischen Schulen, den Berufsbildenden Pflichtschulen und den Mittleren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung eindeutig höher als der Durchschnitt. Dafür gibt es einen leichten Mädchenüberhang von 8 % bei den Allgemeinbildenden höheren Schulen und den Berufsbildenden mittleren Schulen. Mit 79 % Frauenanteil sind die Berufsbildenden Akademien und die Akademien der Lehrer- und Erzieherbildung eine klare Frauendomäne. Mit 96% Frauenanteil an den Höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherausbildung wird klar ersichtlich, dass der Lehrer- und Erzieherberuf ein weibliches Berufsfeld ist.
Tab.2:Tabelle
nach der Statistik des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kunst,
Ende 2001. Die statistischen Daten auf der Datenbasis des Frauenberichtes 1995 zeigen, dass diese geschlechtlichtspezifischen Unterschiede beim Schulbesuch auch schon vor 8 Jahren ähnlich waren. Für die Ermittlung von Trends wurden die Zahlen Schuljahr 1993/94 mit den Daten des vorangegangenen Frauenberichtes (1985) und dem Schuljahr 1983/84 verglichen[3]. Fast 100% der 6 bis 10-jährigen österreichischen Kinder besuchen die Volksschule, nur ein kleiner Teil davon besucht die Sonderschule, dabei ist der Mädchenanteil in der Sonderschule geringer als in der Volksschule. Tendenz sinkend. In der 5. bis 8. Schulstufe haben die Eltern die Wahl, ihre Kinder in die Hauptschule oder in die Unterstufe einer AHS zu schicken, ein kleiner Prozentsatz besucht weiterhin die Sonderschule. Der Trend geht hier eher von der Hauptschule Richtung AHS, wobei die Mädchen 1983 mit den Buben gleichstanden, in den Folgejahren aber überholten. Im Sekundarbereich-Oberstufe kann nach der 8. Schulstufe mit dem Polytechnischen Lehrgang die Pflichtschulzeit beendet werden. Diese Möglichkeit sinkt in ihrer Attraktivität für Mädchen ständig. In der 9. und 10. Schulstufe stehen aber darüber hinaus eine Reihe von berufsbildenden Pflicht-, mittleren und höheren Schulen zur Auswahl, sowie die Oberstufenformen der Allgemeinbildenden höheren Schulen. Dabei haben die mittleren Schulen deutlich an Beliebtheit verloren. Und besonders die Mädchen drängen in die höheren Schulen, vor allem in die allgemeinbildenden. Drei Fünftel der männlichen Jugendlichen besuchten nach der Pflichtschule eine Lehre, während drei Fünftel der weiblichen Jugendlichen Vollzeitschülerinnen blieben. Geschlechtsunterschiede bei den Schulbezeichnungen sowie beim Zugang zu den einzelnen Bildungseinrichtungen sind vom Gesetz her nahezu ganz verschwunden. Aber im Teil 2 des Frauenberichtes 1995 bemerken Adelheid Fraiji und Lorenz Lassnigg: „Dass den Mädchen und jungen Frauen inzwischen alle Schultypen und Ausbildungsschienen offen stehen, schlägt sich noch kaum in ihren Bildungsentscheidungen nieder.“ Die Muster der Schul- und damit auch der Berufswahl haben sich nicht wesentlich verändert: „Mädchen konzentrieren sich auf kaufmännische, hauswirtschaftliche, soziale , erzieherische und sprachliche Bildungsinhalte, Burschen hingegen auf technische und naturwissenschaftliche Ausbildungszweige.“ Die postsekundäre Ausbildung umfasst einen außeruniversitären und einen universitären Bereich. Im Studienjahr 1994/95 kam zu den bisherigen außeruniversitären Einrichtungen (wie Lehrerausbildung an den Pädagogischen bzw. Berufs- und Religionspädagogischen Akademien, den Sozialakademien, den Ausbildungen im gehobenen medizinisch-technischen Dienst sowie den verschiedenen Kollegs) mit den Fachhochschulen ein neuer Zweig hinzu, der allerdings im Frauenbericht 1995 noch nicht empirisch berücksichtigt werden konnte. Zu diesen Einrichtungen gibt es im Frauenbericht 1995 eine klare Aussage die sich mit der Statistik des Schuljahres 2001/02 deckt: „Der [außeruniversitäre, M.H.] postsekundäre Bereich des österreichischen Bildungswesens ist eine weibliche Domäne.“ Anders ist die Situation bei den Universitäts- und Kunsthochschulstudien. Rund 70 % der Maturantinnen und Maturanten eines Jahres begannen laut Frauenbericht 1995 ein Studium. Wobei im Vergleich zum Frauenbericht 1985 der männliche Anteil wieder höher war (ca.75%) als der weibliche (65%). Die Tendenz bei den jungen Frauen war also leicht sinkend, obwohl gerade die Frauen die Nutznießerinnen der Bildungsexpansion zwischen 1970 und 1980 waren, und ihr Anteil an den Studierenden rascher angestiegen ist als bei den Männern. Der Frauenbericht 1995 relativierte die recht erfreulichen Bildungszahlen der Mädchen und jungen Frauen, die diese Daten zeigen jedoch: „Eine rein quantitative Betrachtung des Hochschulzuganges legt den Schluss nahe, dass die Benachteiligung der Frauen bezüglich des Zugangs an Universitäten und Hochschulen in den letzen Jahren ein Ende gefunden hat. Bei den Zahlen der Studierenden und insbesondere bei den Zahlen der Studienabschlüsse (Frauenanteil 42,4% im Studienjahr 1992/93) sind die Frauenanteile jedoch deutlich geringer als bei den Zugängen.“ (Frauenbericht 1995, S.134) Außerdem konzentrieren sich
auch in diesem Bildungsbereich die Frauen auf die eher „typischen
Frauenstudien“ und dringen nur langsam in die Männerbereiche ein. Als
typischen Frauenstudien werden genannt: Sprachen, Lehramtsstudien, Übersetzer-
und Dolmetscher Ausbildung und Pharmazie mit Frauenanteilen von zwei Drittel
bis zu 90%. Erfolgsstatistik Wie die niedrigere Sonderschulquote und die höhere AHS-Quote aufzeigen, sind Mädchen in der Schule „erfolgreicher“. Auch ist der Prozentsatz an nicht-aufstiegsberechtigten Schülerinnen im Gegensatz zu den Schülern allgemein niederer. In krassem Gegensatz dazu steht die Situation an den Universitäten: junge Frauen brechen das Studium häufiger ab als Männer, meist im ersten oder zweiten Studienjahr. Mehr noch, die Abgangsrate (i.e. die Abbruchsrate, M.H.) ist bei den jungen Männern tendenziell sinkend während sie bei den jungen Frauen stagniert. „Als Ursachen der geringeren Erfolgsaussichten von Studentinnen werden unterschiedliche Gründe angeführt: vor allem der Eintrittsschock, der Frauen härter als Männer trifft, nämlich die betont männlichen Anforderungen der Universitäten. So zeigt sich, dass all jene Gruppen, die im Rahmen der Bildungsexpansion Zugang zu den Universitäten gefunden haben, auch einem besonders hohen Risiko des Scheiterns ausgesetzt sind.“ ( Frauenbericht 1995, S.137) Zweiter Bildungsweg Er ermöglicht Erwachsenen Bildungsabschlüsse des allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulwesens nachzuholen, etwa in Abendschulen, Schulen, Akademien und Kollegs für Berufstätige, aber auch in Meisterklassen und – schulen oder Werkmeisterschulen, sowie durch die Studienberechtigungsprüfungen (seit 1986 möglich). In diesem Bereich sind die Frauen deutlich unterrepräsentiert, da viele dieser Schulen technisch ausgerichtet sind. Ausnahme auch hier: die Allgemeinbildenden Zweige und das auch erst seit Anfang der 90-er Jahre. Diese Daten zeigen eindeutig, dass die Mädchen und Frauen Österreichs auf dem Bildungssektor auf der Überholspur sind, was die schulischen Leistungen des Primär- und Sekundärbereiches anlangt. Im postsekundären Hochschulstudium sind die jungen Österreicherinnen zwar noch zahlenmäßig stark vertreten aber deutlich unterschiedlich gewichtet je nach Studientypen. Die Abschlussrate bei den jungen Männer ist ebenfalls höher. Das Bildungsniveau der Österreicher insgesamt ist bei den Männer nach wie vor höher als bei den Frauen. Aber die Frauen konnten zwischen 1981 und 1991 etwas aufholen. (4.)3 Der
Frauenanteil der Lehrenden und Unterrichtenden (der Arbeitsbereich) "Eine
besonders drastische Diskrepanz findet man bei den Grundschullehrern:
hier findet man einen überwiegenden Anteil an Lehrerinnen und nahezu
ausschließlich männliche Direktoren... Dieses Zitat aus dem Jahre 1994 zeigt in aller Deutlichkeit, dass die Arbeitswelt „Bildungswesen“ geschlechtspezifisch und geschlechthierarchisch geprägt ist. Der Frauenbericht 1995 belegt dies auch eindeutig mit Zahlen.[5] Mit 79.087 Lehrenden stellten die Frauen im Schul- bzw. Studienjahr 1993/94 59,4% des gesamten Lehrpersonals. „Der Lehrberuf gilt nicht nur als typischer Frauenberuf, er kann auch als qualifizierter Frauenberuf bezeichnet werden...“(Frauenbericht 1995, S.167) Die sehr unterschiedliche Verteilung der lehrenden Frauen auf die verschiedenen Schultypen und Hierarchieebenen ergibt aber einen Befund, der brisante Fragen aufwirft. Die Tabelle 3 demonstriert eindeutig die Schlussfolgerung Pasekas: „Je „niedriger“ das Niveau der auszubildenden Schülerinnen und Schüler, je kürzer die Ausbildung der Lehrpersonen oder je „frauenspezifischer“ die Inhalte der Schulart, desto höher ist der Anteil der Lehrerinnen im Bildungsbereich.“(S.167)
Tabelle 3: Verteilung der Lehrenden auf Schultypen nach
Geschlecht. Nach Frauenbericht 1995 Frauendomänen sind demnach Schulen, in denen die Erziehung von Kindern, das ganzheitliche Erfassen und Betreuen der heranwachsenden Generation und die Defizite im Vordergrund stehen oder die fast reine Mädchenbildung, wie etwa z.B. die Bildungsanstalten für Kindergärtenpädagogik. Männerdomänen sind Schulen mit technisch-gewerblichen Inhalten und berufsbildende Pflichtschulen, sowie „Stätten höchster Bildung“ wo es um die Vermittlung von Spezialwissen geht, wo der Fachgegenstand und nicht der Mensch im Vordergrund steht. In einem Widerspruch zur vom Durchschnitt abweichenden Verteilung der Frauen auf die Schultypen steht der Frauenanteil an den Leiterstellen.
Tabelle 4: Frauenanteile am Personal und den Leiterpositionen nach dem Frauenbericht 1995 Die Tabelle 4 stellt die Frauenanteile am Lehrpersonal und bei den Leiterstellen im österreichischen Bildungssystem des Jahres 1993/94 gegenüber. Das Fazit nach Paseka lautet hier: „Je höher die Ebene der Hierarchie, desto seltener werden Frauen.“ (S.168) Schulleiterstellen und Arbeits- und Leiterststellen im Universitäts- und Hochschulbereich sind nach wie vor männlich dominiert, wobei die Frauen bereits von 1983/84 auf 1993/94 etwas aufgeholt haben. Diese Tendenz dürfte in den darauffolgenden Jahren bis zur Gegenwart durch Gleichbehandlungsgesetze auf Bundes und Landesebene sowie Objektivierungsbestrebungen bei den Ausschreibungen weiter bestanden haben. So stellt Paseka fest: „Obwohl
der Lehrberuf als typischer Frauenberuf gilt, gibt es offensichtlich auch
hier „gläserne Decken“ ... , die Frauen daran hindern, die nächsthöhere Sprosse auf der Karriereleiter zu erreichen.“ Diese „gläsernen Decken“ sind nun einerseits eine niedere Decke unter der sich die Frauen ducken müssen, aber auch eine sehr kurze Decke nach der sie sich scheinbar freiwillig strecken: „Je
mehr Macht einer Position zugeschrieben wird, je entfernter sie
von der unmittelbaren Arbeit mit Personen (meist Kindern und Jugendlichen)
ist, je geringer die Affinität zur Reproduktionsarbeit, desto mehr
Männer sind dort vertreten.“(S.170) Die Ursachen dafür sieht Paseka einerseits in den Entscheidungsgründen der Frauen für den Lehrberuf, und andrerseits in ihrer strukturellen Benachteiligung. Die Entscheidung zum Beruf der Lehrerin erfolgt einerseits deshalb, weil es ein qualifizierter Beruf mit einer höheren Ausbildung und einer angemessenen Bezahlung und sozialen Absicherung ist. Andrerseits benötigt er nur eine zeitlich begrenzte Anwesenheit am Arbeitsplatz und ermöglicht, die restlichen Arbeiten als Heimarbeit zu verrichten. Die Ferien- und Freizeitregelung ist sehr kinderfreundlich und der Arbeitsplatz ist meist sicher. Dieser Beruf kann also die widersprüchlichen Erwartungn von Frauen in hohem Maße erfüllen: sie können einerseits einen qualifizierten Beruf ausüben und andrerseits ist dieser auch mit einer eigenen Familie vereinbar. „Ein
Aufstieg in der Schulhierarchie würde dieses Gleichgewicht ins Wanken
bringen: Er würde einerseits mehr Zeit in Anspruch nehmen und andrerseits
eine Entfremdung von den konkreten Tätigkeiten im Klassenzimmer bedeuten.“
Bei den strukturellen Benachteiligungen nennt Paseka solche auf formeller Ebene, wie die Gesetzgebung, die jedoch durch die Gleichbehandlungsgesetze und Ausschreibungsgesetze weitgehend aus dem Weg geräumt wurden. Auf informeller Ebene wirkten schon viel diffizilere und „verdeckte“ Mechanismen, von „verhöhnenden Wortmeldungen im Konferenzzimmer“ bis zu „offener Ablehnung“ bei Männern und Frauen, wenn sich Lehrerinnen für eine Leiterstelle bewerben. Als einen ganz wesentlichen Punkt bei den strukturellen Benachteiligungen nennt Paseka auch die „reale Mehrbelastung von Frauen durch Haushalt und Kindererziehung“. Lehrerinnen sind auch Töchter, Ehefrauen und Mütter und als solche - wie Frauen generell - primär für den Haushalt, die Erziehung und Betreuung der eigenen Kinder und die Betreuung pflegebedürftiger Eltern oder Schwiegereltern zuständig. Frauen, die eine Karriere als Schulleiter anstreben, sehen sich hier den üblichen Marktansprüchen gegenüber. Paseka zitiert dazu Ulrich Beck[6]: “Das
Marktsubjekt ist in letzter Konsequenz das alleinstehende, nicht
partnerschafts-, ehe- oder familien’behinderte’ Individuum.“ Für den Universitätsbereich gilt das noch viel mehr, ist doch hier in der Literatur durchaus von „Anderthalb-Personen-Berufen“ und sogar „Zwei-Personen-Karrieren“ die Rede. So haben in der Zwei-Personen-Karriere von Universitätsprofessoren die Ehegattinnen neben den Repräsentativen Aufgaben noch viele weitere Aktivitäten inne, die darauf abzielen, „dem
Mann einen Wettbewerbsvorteil in der unmittelbaren Arbeitssituation zu
verschaffen. [...] Sie umfassen das Tippen und Redigieren von Manuskripten,
Mitarbeit im Laboratorium, aufnehmen von Notizen bei Vorlesungen und
Tagungen, Teilnahme an Felduntersuchungen.“[7] Weibliche Lehrende sind also nicht nur durch die Doppelbelastung durch Haushalt und Kindererziehung sondern auch durch den fehlenden Wettbewerbsvorteil durch helfende „Ehepartnerinnen“ benachteiligt. So ordnen lehrenden Frauen also eher ihre Karriereambitionen der Familie unter. Paseka drückt das in ihrem Fazit so aus: „Wünsche
und Vorstellungen von Frauen und die vorhandenen gesellschaftlichen
Strukturen scheinen einander widerspruchslos zu ergänzen.“(S.171) Ein weiterer Grund für die fehlende Präsenz der weiblichen Lehrkräfte in den höheren Rängen der Hierarchie mag wohl auch im Verzögerungseffekt liegen, der durch den Bildungsausschluss (siehe dazu Anhang: Geschichte der Österreichischen Mädchenbildung) von Frauen über lange Jahrzehnte des 18., 19.und 20. Jahrhunderts ergibt, der darüber hinaus auch zu einem weitgehenden Fehlen weiblicher Vorbilder bei den Schulleitern führte. Fazit: Die Arbeitswelt Bildung zeigt sich in Österreich laut empirischer Situation als ein deutlich nach den Geschlechtern segregierter und hierarchisierter Sektor. Sowohl bei den Lernenden als auch bei den Lehrenden finden wir große Ungleichverteilungen, die durchaus auch den Charakter von Zuweisungen tragen. Daran kann auch der Eindruck der quasi freiwilligen Verinnerlichung der äußeren Zwangszuweisung nichts ändern. (4.)4 Tendenzen und Perspektiven in Zeiten der
Budgetkonsolidierung Im österreichischen Bildungswesen sind derzeit zwei gegenläufige Strömungen fest zu stellen. Einerseits gibt es einen Frauenförderungs-Plan, den „Aktionsplan 2003“, und verschiedenste Projekte und Initiativen, die das österreichische Bildungswesen in allen Bereichen international wettbewerbsfähig machen und die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern ausgleichen sollten. Dadurch entsteht viel Dynamik, neue Bildungszweige kommen ständig hinzu, eine Modernisierungswelle vor allem auch in Richtung moderne Kommunikationstechnologien findet statt, die Vernetzung der Schulen wird angestrebt, die Lehrpläne sollen entrümpelt werden und das ganze System soll mit den Standards der anderen EU-Länder harmonisiert werden. Auf der anderen Seite kommt es durch die Budgetkonsolidierung auf den verschiedensten Ebenen des Bildungssystems zu Einsparungen. Sie treffen die österreichischen Familien zweifach. Erstens durch das direkte Ansteigen der Bildungskosten durch die Einführung der Studiengebühren. Und zweitens indirekt durch Notwendigkeit zu vermehrter familiärer oder marktwirtschaftlicher Förderung der Jugend, um die budgetpolitischen Zeit- und Materialkürzungen auszugleichen, wie die Absenkung der Förderstunden, Einsparungen bei der Schulbuchaktion, Einsparung mancher bisher zusätzlichen Angebote mancher Schulen, etc. Auch die andiskutierten Zugangserschwernisse etwa zu allgemeinbildenden Schulen erfordern von den Eltern einen erhöhten Einsatz an Zeit und Geld. Oppositionspolitiker und
Interessensvertreter, wie beispielsweise der Vorsitzende des SLÖ Tirol und der FSG/AHS, Mag.
Rainer Hofmann, sprechen
hier bereits klar von einem Paradigmenwechsel in der österreichischen
Bildungspolitik. Hofmann sieht in den andiskutierten Bestrebungen zur
Kontrolle des Zutritts zu den AHS (Prognoseverfahren und Aufnahmeprüfung)
sowie in der angestrebten „Privatisierung der öffentlichen
Bildungseinrichtungen“ einen „neoliberalen
Angriff auf die Öffentliche Schule“ und eine „Beschränkung des Zugangs
zur Bildung“, durch die eine „elitär gedachte, ideologisch
ultrakonservativ motivierte Gesellschaft Platz greifen könnte“, die nur
mehr „wenigen (Begüterten, M.H. ) den freien Zugang zu
Bildungsinstitutionen sicher stellt!“.
Werden sich diese Befürchtungen als richtig erweisen? Wenn in Österreich der Zugang zu freier Bildung auch für die Nachkommen nicht so begüterte Bürger wieder erschwert oder gar eingeschränkt werden sollte, wie das in der Geschichte wiederholt der Fall war, dann stellt sich natürlich die Frage, welche Auswirkungen das auf die Frauen und ihre in langen Kämpfen erreichte und noch lange nicht vollständig erreichte Gleichberechtigung haben wird. Schon die statistischen Daten im ersten Semester der Einführung der Studiengebühren (Studienjahr 2001/2002) zeigen einen höheren Rückgang der weiblichen Erstinskribienten als der männlichen, besonders krass an der Universität Innsbruck. Erst die nächsten Jahre werden zeigen, ob dies nur eine erste Reaktion war oder ob sich daraus ein Trend entwickeln wird, der langfristig möglicherweise auch die Situation in den AHS beeinflussen kann. 5 Anhang: offizielle
Geschichte der österreichischen Mädchenbildung „Was
als wissenschaftlich erwiesen betrachtet wurde, wandelte sich im Lauf der
Jahrhunderte. So galt die Erde lange Zeit als Mittelpunkt des Universums,
selbst wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz. Jahrhunderte lang nahm man
an, Frauen seien wegen einer "wandernden Gebärmutter" schwächer
als Männer, sowohl physisch wie psychisch. Diese Sätze stammen aus dem Vorwort zu einem Internet-Feature zum Thema „Frauen in der Wissenschaft“ auf der Homepage des Unterrichtsministeriums. Das österreichische Bildungswesen in seiner heutigen Vielfalt entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte und öffnete sich in seiner ganzen Breite erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts auch der weiblichen Jugend. Auf der Homepage des Bundesministeriums finden wir zum Thema „Historische Daten: Frauen und Bildung in Österreich“ eine Auflistung der Bildungs-Ausschlüsse, denen sich die Österreicherinnen der Vergangenheit gegenüber sahen, und auch der Bestrebungen, hier Gleichberechtigung zu erreichen. Sie ist hier etwas verkürzt wiedergegeben: So
waren Mädchen
etwa im Jahr 1848
„alle Arten von Fach- oder Mittelschulen ...
verschlossen. Eine der wenigen Bildungsmöglichkeiten, die Mädchen im
Anschluss an die Pflichtschule offen stehen, ist die Ausbildung zur
Volksschullehrerin.“
1868
gründet die Wiener Kaufmannschaft die erste Handelsschule für Mädchen. 1869
wird die achtklassige öffentliche Volksschule die Pflichtschule. „In größeren
Gemeinden gibt es nach Absolvierung von fünf Klassen Volksschule die Möglichkeit,
die dreiklassige Bürgerschule zu besuchen. Dort werden Mädchen und Burschen
nach unterschiedlichen Lehrplänen unterrichtet. (Mädchen haben weniger
Arithmetik, Geometrie und Zeichnen, dafür sechs Wochenstunden Handarbeiten.)
Errichtung der ersten staatlichen Lehrerinnenbildungsanstalt.“ Ab
1870 kommt es zu einer „vermehrte[n] Gründung gewerblicher
Fortbildungsschulen für Frauen. In erster Linie Koch- und Nähschulen zur
Existenzsicherung unverheirateter Frauen.“ 1871 gründet der Wiener
Frauen-Erwerbs-Verein „die höhere Bildungsschule für Mädchen, eine
Mittelschule, deren Lehrplan ungefähr jenem der Realschule entspricht,
gleichzeitig aber "die Wesensart und die Aufgaben der Frau" berücksichtigt.“ Ab
1872 „können Mädchen die Matura als Externistinnen an einem
Knabengymnasium ablegen, allerdings berechtigt sie die Reifeprüfung nicht zu
einem ordentlichen Hochschulstudium.“ 1873
wir das Grazer Mädchenlyzeum eröffnet - eine sechsklassige Mädchenmittelschule. „Der Lehrplan dieses und
aller anderen in der Folge gegründeten Lyzeen oder Höheren Töchterschulen
entspricht allerdings nicht jenem der Knabenmittelschule. Die Errichtung von
Gymnasien für Mädchen lehnt der damalige Unterrichtsminister, Paul Gautsch
Freiherr von Frankenthurn, noch Ende des 19. Jahrhunderts mit der Begründung
ab, dass dies "der eigentlichen Natur des weiblichen Geschlechtes
zuwiderlaufe".“ 1892
wird das
erste Mädchengymnasium auf
dem Gebiet des heutigen Österreich (erster Standort: Hegelgasse, später: Rahlgasse) vom Verein für erweitere Frauenbildung gegründet.
„Zur gleichen Zeit existieren in Österreich 77 Gymnasien für Knaben.“ 1898
treten die ersten Schülerinnen als Externistinnen am Akademischen Gymnasium
zur Matura an. Aber erst ab 1901 enthält das Maturazeugnis der
Maturantinnen den Vermerk "Reif zum Besuch einer Universität".
Hinsichtlich Studienwahl sind die jungen Frauen allerdings sehr eingeschränkt.
Zu diesem Zeitpunkt stehen ihnen nur die philosophische (seit 1897) und seit 1900
die medizinische Fakultät (inkl. Pharmazie) offen. Ab 1919 hatten
Frauen Zutritt zur juridischen Fakultät, zur Tierärztlichen Hochschule, zur
Technischen Hochschule und zur neu gegründeten Hochschule für Welthandel,
ab 1920/21 zur Akademie der bildenden Künste, ab 1922 zur
evangelisch-theologischen und ab 1945 zur katholisch-theologischen
Fakultät. 1907 wird die erste private Handelsakademie für Mädchen
in Wien eröffnet. 1908 wird die Graphische Lehr- und Versuchsanstalt
für Frauen zugänglich. 1910
schränkt der Unterrichtsminister die Möglichkeit von Mädchen, als
Privatistinnen am Unterricht in Knabenmittelschulen teilzunehmen, drastisch
ein. (Maximal fünf Prozent.) Sie dürfen nur zuhören, weder Fragen stellen
noch schriftlich oder mündlich geprüft werden, um die Knaben nicht zu stören. 1919
werden Mädchen in öffentliche Knabenmittelschulen aufgenommen und haben
damit die Möglichkeit, ohne hohes Schulgeld zu zahlen, die Hochschulreife zu
erlangen. Der Anteil der Mädchen an Knabenmittelschulen steigt während der
Ersten Republik auf ein Drittel. Das Zölibat für Lehrerinnen wird 1919
wieder eingeführt: Mit der Heirat müssen sie aus dem Schuldienst
ausscheiden. Eine
spezielle Oberstufenform für Mädchen wird 1921 eingeführt. Ihr Ziel
ist es, Allgemeinbildung zu vermitteln, die Schülerinnen an die Aufgaben
einer Hausfrau und Mutter heranzuführen und auf weibliche Erwerbsberufe
vorzubereiten. Statt Latein erhalten die Schülerinnen Unterricht in
"fraulichen Fächern". Die
dreiklassige Bürgerschule wird 1927 durch die vierklassige
Hauptschule ersetzt. Für Mädchen an Knabenmittelschulen müssen
Parallelklassen eingerichtet werden. 1933/34
gibt es
an Mittelschulen bereits 33 Prozent Schülerinnen und vier Prozent
Lehrerinnen. Doch der Ständestaat (1934/38) schränkt die Bildungsmöglichkeiten
der Mädchen drastisch ein und verstärkt die Bildungsunterschiede zwischen
den Geschlechtern. Mädchen werden kaum noch zu Knabenmittelschulen
zugelassen. Sie haben Frauenoberschulen bzw. Oberlyzeen zu besuchen. Der
Nationalsozialismus (1938/45) setzt eine strikte Trennung der
Geschlechter durch. Das deklarierte Ziel der Mädchenbildung ist die
Mutterschaft. Die Oberschule für Mädchen ist die einzige höhere Schule,
die Mädchen offensteht. Die Zulassung von Mädchen an Gymnasien bedarf der
ministeriellen Genehmigung. Die Lehrpläne aus der Zeit des
Nationalsozialismus werden 1945 außer Kraft gesetzt, alle seit 1934
erlassenen Gesetze, die mit dem Bundesverfassungsgesetz 1929
unvereinbar sind, aufgehoben. Diverse vierjährige hauswirtschaftliche
Schulen werden 1956 zu Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche
Frauenberufe umgewandelt (diese Schulform schließt bis 1962 nicht mit Matura
ab). 1975 wird die Koedukation an öffentlichen Schulen eingeführt.
Die koedukative Unterrichtsführung wird zum Regelfall mit Ausnahmen. Ab 1979
erfolgt der Werkunterricht für Buben und Mädchen in den Volksschulen
gemeinsam. 1980
entsteht die Interministerielle Arbeitsgruppe zur Behandlung
frauenspezifischer Angelegenheiten im Bereich des Unterrichtswesens, was eine
verstärkte Thematisierung der Benachteiligung von Mädchen und Frauen mit
sich bringt. Die
"Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen" werden 1982
aufgelöst, die Ausbildung für den Unterricht in "Hauswirtschaft"
und "Werkerziehung für Mädchen" an Pflichtschulen wird an die Pädagogischen
Akademien verlegt. Die "Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen"
– vereinzelt von Burschen besucht – werden in "Bildungsanstalten für
Kindergartenpädagogik" umbenannt und schließen mit Matura ab. Österreich
ratifiziert die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der
Frau. "Geometrisches
Zeichnen" ist in Hauptschulen ab 1985 nicht länger nur für
Buben, sondern auch für Mädchen Pflichtfach. Zum
ersten Mal wird 1987 eine Frau, Dr. Hilde Hawlicek (SPÖ), zur
Unterrichtsministerin bestellt (sie bleibt bis 1990). Das Jahr 1987
bringt auch noch andere Veränderungen: Der Gegenstand
"Hauswirtschaft" (ab dem Schuljahr 1997/98: "Ernährung
und Haushalt") ist nicht länger nur für Hauptschülerinnen, sondern
auch für Hauptschüler Pflichtfach. Die
Differenzierung des Werkunterrichtes nach Geschlecht wird in der 7. und 8.
Schulstufe der Hauptschule aufgehoben. Unabhängig vom Geschlecht können
sich Schüler/innen für Textiles oder Technisches Werken entscheiden. Eine
entsprechende Regelung für die AHS-Unterstufe folgt 1988, für die 5. und 6.
Schulstufe im Jahr 1993. Die durchgehende Umbenennung des Gegenstandes
Werkerziehung (für Knaben bzw. für Mädchen) in "Technisches
Werken" bzw. "Textiles Werken" erfolgt gleichfalls 1993.
Beseitigung
geschlechtsspezifischer Schulbezeichnungen im mittleren und höheren
berufsbildenden und landwirtschaftlichen Bereich (z. B. "Lehranstalt für
wirtschaftliche Berufe" statt "Lehranstalt für wirtschaftliche
Frauenberufe"), um zu unterstreichen, dass alle Schulformen beiden
Geschlechtern offen stehen. In der Folge werden auch die Bildungsziele
sukzessive erweitert (sic ! M.H.). 1988 wird auch das "Wirtschaftskundliches
Realgymnasium für Mädchen" umgenannt in
"Wirtschaftskundliches Realgymnasium". 1989 wird eine
Abteilung für Mädchen- und Frauenbildung geschaffen. 1990
gibt das BMUK erstmals ein Informationsblatt für
Schulbildung und Gleichstellung "SCH.U.G." heraus. 1993 wird
das Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die
Förderung von Frauen im Bereich des Bundes beschlossen. Das
Unterrichtsprinzip "Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern"
findet 1994 Eingang in die Lehrpläne der Handelsakademien,
Handelsschulen, Kollegs für Kindergartenpädagogik, ab 1995 auch in
die Lehrpläne der Hauptschulen, der AHS sowie weiterer Schularten (1997:
Höhere technische Lehranstalten und Polytechnische Schulen; 1999:
Volksschulen und Sonderschulen) Elisabeth
Gehrer (ÖVP) wird 1995 als zweite Frau Leitung des
Unterrichtsministeriums. In den 150 Jahren seines Bestehens wurde das
Unterrichtsressort von 61 Ministern und von zwei Ministerinnen geleitet. Sie
präsentiert 1997 den Aktionsplan 2000 mit 99 Maßnahmen zur Förderung
der Gleichstellung im Bereich von Schule und Erwachsenenbildung.[9]
Durch Zusammenlegung zweier Ministerien entsteht 2000 das Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur unter Ministerin Elisabeth Gehrer. Im
"Lehrplan 99" für die Hauptschulen und Allgemeinbildenden höheren
Schulen ist erstmals ein didaktischer Grundsatz "Bewusste
Koedukation" enthalten. Er tritt ab dem Schuljahr 2000/2001 aufsteigend
in Kraft. Darauf
tritt der Aktionsplan 2003 für Gender Mainstreaming und Frauenförderung in
Schule und Erwachsenenbildung in Kraft. Diese offizielle Auflistung der Entwicklung des Bildungszuganges von Mädchen ist frei von allen Aussagen über die ersten harten Kämpfe der (bürgerlichen) Frauen um eben diesen Bildungszugang. Ob junge Mädchen eine höhere, höherqualifizierte, ja sogar eine akademische Bildung erhalten dürfen, ja ob sie überhaupt die nötigen intellektuellen (oder gar biologischen!) Vorraussetzungen dafür hätten, diese Diskussion war eine entscheidende Frage für die Berufsarbeit der Frau. Es waren allen voran die Lehrerinnen, die mit ihrem Ringen um die Professionalisierung im Lehrerinnenberuf den Weg zur akademischen Bildung auch für alle anderen Frauen frei kämpften. Wenn dieser Liste also den Kampf der Frauen nicht schildert, so ist ihr doch klar zu entnehmen, dass es einerseits immer wieder Rückschritte gab. Immer wieder wurden Schülerinnen oder Lehrerinnen vom bereits erreichten Zugang zu Schulen ausgeschlossen, je nach den geänderten politischen oder ideologischen Verhältnissen. Das hat natürlich ein Bildungsdefizit der Frauen gegenüber den Männern zur Folge, das als Verzögerung gedeutet werden kann. Ob die gegenwärtigen innenpolitischen Trends in Österreich langfristig zu einer direkten Rücknahme der Gleichbehandlungsbestrebungen führen können, erscheint momentan eher undenkbar. Indirekt könnten die Verteuerungen und Zugangserschwernisse im Bildungsbereich aber durchaus schon bald wieder zu einer realen Schlechterstellung der Mädchen und Frauen im Bildungssystem führen. Und die Renaissance von Slogans wie „Frauen zurück zum Herd“ oder wohlmeinenden Ratschlägen wie „Du brauchst keine höhere (Aus)Bildung, du heiratest ja doch!“ ist durchaus vorstellbar. Literatur: Frauenministerium,
Österreichischer Frauenbericht 1995, Wien, 1995 BECK-GERNSHEIM, Elisabeth: Das halbierte Leben – Männerwelt Beruf, Frauenwelt Familie, Frankfurt am Main, 1980 [1] Die Nummerierung in Klammer bezieht sich auf die Gliederung der Gruppenarbeit. [2] Klewitz, Marion, 1989, S. 59 [3] Österreichischer Frauenreport 1995, Kapitel 2.1 Mädchen und Frauen im Bildungssystem – quantitativ-deskriptive Darstellung, Adelheid Fraiji/Lorenz Lassnigg [4] Deibl, Maria, Frauen im Beruf Wien,1994 [5] Frauenbericht 1995, Kapitel 2.3 Das Bildungswesen als Arbeits- und Beschäftigungsbereich für Frauen, Angelika Paseka [6] Beck, Ulrich: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt am Main, 1986 [7] Papanek, Hanna: “Men, Women and Work: Reflections on the Two-Person Career.“ Zitiert von Beck Gernsheim in: Das halbiert Leben, 1980, S.71 [8] Homepage des Bundesministeriums: http://www.bmbwk.gv.at/extern/women/main.htm [9] Über die Umsetzung berichtet das Informationsblatt für Schulbildung und Gleichstellung "SCH.U.G." Nr. 12/2000. Ceiberweiber * Webwomen * Bundesministerium Sonderformen der Arbeitszeit Zeitschrift: Historische Sozialkunde: Frauenwelten 7 Richtlinien zur Gleichbehandlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
A.Univ.Prof.Dr. Erika THURNER
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